Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung
Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 73 Vermögensnachweis
Stand: 26.08.2026
Über das Vermögen und die Schulden ist nach näherer Anordnung des Finanzministeriums ein Nachweis zu erbringen.