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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung§ 30 Vorlage des Haushalts
Stand: 26.08.2026
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes soll mit dem Entwurf des Haushaltsplans dem Landtag bis zum 30. September vor Beginn des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dem Landesrechnungshof sind die Entwürfe zu übersenden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 30 Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 – VerfGH 12/11
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 – VerfGH 7/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.