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Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung

§ 30 Vorlage des Haushalts

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen2 Entscheidungen

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes soll mit dem Entwurf des Haushaltsplans dem Landtag bis zum 30. September vor Beginn des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dem Landesrechnungshof sind die Entwürfe zu übersenden.

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