Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Gestellung von im Eigentum oder Besitz des Landes stehenden Stellplätzen
Gesetz zur Gestellung von im Eigentum oder Besitz des Landes stehenden StellplätzenVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Dezember 1998
(Artikel IV des Gesetzes zur Neufassung des Landesreisekostengesetzes, zur Änderung des Landesumzugskostengesetzes, zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Überlassung von Stellparkplätzen bei Landesbehörden)