Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Feststellung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde"
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 29. Juni 1998
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 8. Mai 1998/ 12 Juni 1998 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Alte Amt Lehmförde" geschlossen
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Ministerium für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
F r i e d r i c h
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung
der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens
zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lehmförde"
Zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den Ministerpräsidenten
dieser vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
und
dem Land Niedersachsen
vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch das Niedersächsische Umweltministerium
wird gem. § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926) und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: