Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Feststellung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde"

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 29. Juni 1998

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 8. Mai 1998/ 12 Juni 1998 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Alte Amt Lehmförde" geschlossen

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Ministerium für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

F r i e d r i c h

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung

der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens

zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lehmförde"

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den Ministerpräsidenten

dieser vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft

und

dem Land Niedersachsen

vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch das Niedersächsische Umweltministerium

wird gem. § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926) und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1