Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Feststellung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde"
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde" im Bereich der Gemeinde Stemwede, Landkreis Minden-Lübbecke, Regierungsbezirk Detmold, ist die Bezirkregierung Hannover. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Detmold, soweit sich das Vorhaben auf die Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.