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WDR - Gesetz§ 10 Eingaben, Beschwerden und Anregungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27889/10#abs-1 (1) Jeder hat das Recht, sich mit Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm oder zu Telemedienangeboten an die Anstalt zu wenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27889/10#abs-2 (2) Über Beschwerden nach Absatz 1, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen, der Jugendschutzbestimmungen (§ 6) oder der Werbevorschriften (§ 6a) behauptet wird (Programmbeschwerden), entscheidet die Intendantin oder der Intendant innerhalb eines Monats durch schriftlichen Bescheid. Wird die Programmbeschwerde in Textform eingelegt, so genügt auch für den Bescheid Textform. Die Programmbeschwerde kann in Textform auf elektronischem Weg eingelegt werden, sofern sie die Bescheidung auf elektronischem Weg eröffnet. Wird der Programmbeschwerde nicht oder nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 abgeholfen, so kann die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer innerhalb eines weiteren Monats den Rundfunkrat anrufen. Im Beschwerdebescheid hat die Intendantin oder der Intendant auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Programmbeschwerden nach Satz 1 sind hinsichtlich der Rundfunkprogramme nur innerhalb von drei Monaten nach der Ausstrahlung der beanstandeten Sendung oder dem Ende der Abrufbarkeit des beanstandeten Telemedieninhalts zulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27889/10#abs-3 (3) Beim WDR wird eine Publikumsstelle eingerichtet. Ihr obliegt es, alle nicht an eine bestimmte Person oder Redaktion im WDR gerichteten Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegenzunehmen. Die Intendantin oder der Intendant entscheidet über Programmbeschwerden nach Absatz 2 auf der Grundlage eines Vorschlags der Publikumsstelle. Für Entscheidungen der Intendantin oder des Intendanten über andere Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm gilt Satz 3 entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27889/10#abs-4 (4) Die Intendantin oder der Intendant berichtet dem Rundfunkrat vierteljährlich zusammenfassend über beschiedene Programmbeschwerden nach Absatz 2 sowie über weitere wesentliche Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm. Der Bericht ist, unter Nutzung auch des Online-Angebots des WDR, in einer Fassung zu veröffentlichen, die die schutzwürdigen Belange von Betroffenen wahrt. Der WDR berichtet in seinem Programm regelmäßig über Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27889/10#abs-5 (5) Einzelheiten des Verfahrens regelt die Satzung. Sie kann vorsehen, dass der Rundfunkrat einem Beschwerdeausschuss die Entscheidung überträgt.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 10 WDR - Gesetz →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 30.09.2024 – 8 K 1352/24Rundfunkbeitragsrecht: Festsetzung von Rundfunkbeiträgen; Einwände gegen die Erfüllung des Programmauftrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- VG Köln, 08.11.2007 – 6 K 2/07Zitiert von 5
- VG Köln, 26.10.2011 – 6 K 3799/11Zitiert von 4
- OVG NRW, 31.08.2023 – 2 A 158/23Zitiert von 2
- OVG NRW, 27.04.2023 – 2 A 383/23Zitiert von 10
- VG Düsseldorf, 17.11.2022 – 27 K 3612/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 07.02.2022 – 2 A 2949/21Rundfunkbeitragspflicht: Kein Befreiungsanspruch aus Gewissensgründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- OVG NRW, 29.04.2021 – 2 A 551/21Zitiert von 4
- VG Köln, 09.06.2016 – 6 K 3837/15
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