Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 31 WHG für den Ausbau eines Entwässerungsgrabens und zum Bau von zwei Feuchtbiotopen im Bereich des Verkehrsflughafens Siegerland

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und zur Erteilung einer Plangenehmigung nach § 31 WHG für den Ausbau eines Entwässerungsgrabens in den Gemarkungen Liebenscheid (Rheinland-Pfalz) und Lippe (Nordrhein-Westfalen) ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur. Soweit das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen berührt wird, handelt diese unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein.

Diese Verwaltungsvereinbarung tritt am 8. Juli 1994 in Kraft.

Mainz, den 7. Juli 1994

Für das Land Rheinland-Pfalz

Namens des Ministerpräsidenten

Die Ministerin für Umwelt

Klaudia Martini

Düsseldorf, den 20. April 1994

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Klaus Matthiesen