Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bekanntmachung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Vertragsschließenden verpflichten sich, nach den näheren Bestimmungen dieses Abkommens der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die zum Ausgleich des Stiftungshaushalts erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.