Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Bekanntmachung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Vertragsschließenden verpflichten sich, nach den näheren Bestimmungen dieses Abkommens der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die zum Ausgleich des Stiftungshaushalts erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

§ 2