Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten Ereignissen beim Betrieb von Anlagen - Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung -
Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten …§ 6 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen