Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die Opfer der Naziunterdrückung
Gesetz über die Gewährung von Unfall- und Hinterbliebenenrenten an die Opfer der …§ 13
Stand: 26.08.2026
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 1. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre zu berichten.