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Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer …

§ 3 Zuständigkeit der Gemeinden und von IT. NRW

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Gemeinden sind zuständig für die Aufgaben im Sinne des Wohngeldgesetzes. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) ist die für den automatisierten Datenabgleich zuständige zentrale Landesstelle nach § 33 Absatz 3 bis 5 des Wohngeldgesetzes.

§ 2 § 4