Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer …§ 3 Zuständigkeit der Gemeinden und von IT. NRW
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden sind zuständig für die Aufgaben im Sinne des Wohngeldgesetzes. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) ist die für den automatisierten Datenabgleich zuständige zentrale Landesstelle nach § 33 Absatz 3 bis 5 des Wohngeldgesetzes.