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Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer …

§ 1 Aufgaben der Bewilligungsbehörden

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27735/1#abs-1 (1) Die Aufgabe der Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten (Bewilligungsbehörden) wahrgenommen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27735/1#abs-2 (2) Die Bewilligungsbehörden nehmen die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Sinne des § 11 Abs. 7 (Zustimmung zur Modernisierung) der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV) wahr.

§ 2