Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer …§ 1 Aufgaben der Bewilligungsbehörden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27735/1#abs-1 (1) Die Aufgabe der Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten (Bewilligungsbehörden) wahrgenommen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27735/1#abs-2 (2) Die Bewilligungsbehörden nehmen die Aufgaben der Bewilligungsstelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Sinne des § 11 Abs. 7 (Zustimmung zur Modernisierung) der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV) wahr.