Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VV-FBW
VV-FBWArt 6
Stand: 26.08.2026
Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden wird in allen Angelegenheiten, die mit der Bewertung von Filmen zusammenhängen, durch einen Ausschußvorsitzenden repräsentiert, den der Verwaltungsrat bestimmt.