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Art 6 NW_27691 (Nordrhein-Westfalen)

VV-FBW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Filmbewertungsstelle Wiesbaden wird in allen Angelegenheiten, die mit der Bewertung von Filmen zusammenhängen, durch einen Ausschußvorsitzenden repräsentiert, den der Verwaltungsrat bestimmt.