Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung zu dem Vertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und der Französischen Republik zum Europäischen Fernsehkulturkanal vom 2. Oktober 1990
Bekanntmachung zu dem Vertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern …Art 5
Stand: 26.08.2026
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Die Ratifikationsurkunden werden bei der französischen Regierung hinterlegt.