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Vierte Verordnung über die Zuordnung von Übertragungskapazitäten - 4. FrequenzVO -

§ 7

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27677/7#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von § 4 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27677/7#abs-2 (2) § 4 tritt mit Wirkung zum 1. April 1994 in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

§ 6