Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des Westdeutschen Rundfunks Köln
Bekanntmachung der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des …§ 9 Überwachung
Stand: 26.08.2026
Die vom WDR mit der Überwachung der Einhaltung gebührenrechtlicher Vorschriften Beauftragten sind berechtigt, für den WDR die gesetzlich bestimmten Auskünfte zu verlangen. Sie sind auch berechtigt, Anzeigen gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag entgegenzunehmen. Sie haben sich durch einen Dienstausweis auszuweisen.