Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 19. Oktober 1993
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1993 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 9 Abs. 1 und 2 wird gesondert bekanntgemacht
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Ländern
über die Überleitung von Rechten und Pflichten
des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin
auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts
,,Deutschlandradio"
- Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -
Die Bundesrepublik Deutschland
- Bund -
und
das Land Baden-Württemberg
der Freistaat Bayern
das Land Berlin
das Land Brandenburg
die Freie Hansestadt Bremen
die Freie und Hansestadt Hamburg
das Land Hessen
das Land Mecklenburg-Vorpommern
das Land Niedersachsen
das Land Nordrhein-Westfalen
das Land Rheinland-Pfalz
das Saarland
der Freistaat Sachsen
das Land Sachsen-Anhalt
das Land Schleswig-Holstein
das Land Thüringen
- Länder -
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