Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Oktober 1993

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1993 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 9 Abs. 1 und 2 wird gesondert bekanntgemacht

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und den Ländern

über die Überleitung von Rechten und Pflichten

des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin

auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts

,,Deutschlandradio"

- Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -

Die Bundesrepublik Deutschland

- Bund -

und

das Land Baden-Württemberg

der Freistaat Bayern

das Land Berlin

das Land Brandenburg

die Freie Hansestadt Bremen

die Freie und Hansestadt Hamburg

das Land Hessen

das Land Mecklenburg-Vorpommern

das Land Niedersachsen

das Land Nordrhein-Westfalen

das Land Rheinland-Pfalz

das Saarland

der Freistaat Sachsen

das Land Sachsen-Anhalt

das Land Schleswig-Holstein

das Land Thüringen

- Länder -

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