Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal Dortmund'
Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal …§ 1 Zweck
Stand: 26.08.2026
Der Offene Kanal dient dem Zweck, Erkenntnisse über neue Formen der Kommunikation durch je ein Fernseh- und Hörfunkversuchsprogramm zu gewinnen, deren Beiträge auf Initiative und in der Verantwortung von Personen oder Personengruppen entstehen oder verbreitet werden, die in Dortmund ihre Hauptwohnung, ihren ständigen Aufenthalt oder ihren Sitz haben.