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# § 1 NW_27654 (Nordrhein-Westfalen) — Zweck

Bekanntmachung der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln für den 'Offenen Kanal Dortmund'  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Offene Kanal dient dem Zweck, Erkenntnisse über neue Formen der Kommunikation durch je ein Fernseh- und Hörfunkversuchsprogramm zu gewinnen, deren Beiträge auf Initiative und in der Verantwortung von Personen oder Personengruppen entstehen oder verbreitet werden, die in Dortmund ihre Hauptwohnung, ihren ständigen Aufenthalt oder ihren Sitz haben.

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Zitiervorschlag: § 1 NW_27654 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27654/1

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