Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln 'Kabelpilotprojekt Dortmund'
Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln 'Kabelpilotprojekt Dortmund'§ 6 Projektleitung
Stand: 26.08.2026
Der Projektleiter ist dem Intendanten unmittelbar unterstellt und Vorgesetzter der in der Projektstelle beschäftigten Mitarbeiter. Er leitet das Projekt entsprechend den Bestimmungen des Kabelversuchsgesetzes NW nach den für den WDR geltenden Regelungen. Er unterrichtet den Intendanten rechtzeitig und kontinuierlich über die wesentlichen Vorgänge seines Aufgabenbereiches.