Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich
Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Mai 1995
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich geschlossen.
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 3 am 9. Dezember 1994 in Kraft getreten.
Es wird nachfolgend bekanntgemacht.
Düsseldorf, den 16. Mai 1995
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Johannes Rau
Abkommen zwischen den Ländern
der Bundesrepublik Deutschland
zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung
der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik erworbenen
Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
das Land Thüringen
schließen folgendes Abkommen: