Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 16. Mai 1995

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben das Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich geschlossen.

Das Abkommen ist nach seinem Artikel 3 am 9. Dezember 1994 in Kraft getreten.

Es wird nachfolgend bekanntgemacht.

Düsseldorf, den 16. Mai 1995

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Johannes Rau

Abkommen zwischen den Ländern

der Bundesrepublik Deutschland

zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung

der Gleichwertigkeit von in der ehemaligen

Deutschen Demokratischen Republik erworbenen

Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein und

das Land Thüringen

schließen folgendes Abkommen:

Art 1