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Bekanntmachung des Staatsvertrages über das FernunterrichtswesenVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 12. März 1979
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 1978 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 16 Abs. 1 wird gesondert bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
über das Fernunterrichtswesen
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland und
das Land Schleswig-Holstein
schließen nachstehenden Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen: