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Bekanntmachung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 12. März 1979

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 1978 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 16 Abs. 1 wird gesondert bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

über das Fernunterrichtswesen

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland und

das Land Schleswig-Holstein

schließen nachstehenden Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen:

Art 1