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Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - AG BAföG - NRW -§ 3 Anerkennung der Gleichwertigkeit einernichtstaatlichen Hochschule
Stand: 26.08.2026
Das für Hochschulen zuständige Ministerium entscheidet gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, ob der Besuch einer nichtstaatlichen Hochschule dem Besuch einer der in § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bezeichneten Ausbildungsstätten gleichwertig ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - AG BAföG - NRW - →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 31.01.2005 – 11 K 7239/03Zitiert von 9
- VG Düsseldorf, 31.01.2005 – 11 K 7681/03
- OVG NRW, 18.06.2002 – 15 A 83/02Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.