Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz betreffend die Errichtung der ,,Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts

Gesetz betreffend die Errichtung der ,,Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die ,,Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands" mit Sitz in Köln ist vorbehaltlich des § 3 Abs. 1 mit ihrer Errichtung durch den Verband der Diözesen Deutschlands als kirchliche Anstalt eine kirchliche Einrichtung in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.

§ 2