Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde 'Baptistengemeinde' Bochum - Immanuelskirche und an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptistengemeinde) Bochum - Immanuelskirche erfolgt auf der Grundlage der Gemeindeverfassung vom 4. März 1973/24. Februar 1974/15. Juni 1975.

Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Gelsenkirchen - Erlöserkirche erfolgt auf der Grundlage der Gemeindesatzung vom 24. Oktober 1971/7. April 1974/8. Juni 1975.

Änderungen sind dem Kultusminister anzuzeigen.

§ 1 § 3