Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche
Gesetz zu dem Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen LandeskircheAnlage 1 Anlage
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 1 Gesetz zu dem Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.