Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 697
Gesetz zu dem Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche
3 Normen · Ausgangsfassung vom 28.05.1958 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
29.10.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.10.2024, Artikel 6
GV. NRW. S. 697
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).