Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen
Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im …Art 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27499/1#abs-1 (1) Dem in Mülheim (Ruhr) am 9. September 1957 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27499/1#abs-2 (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)