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Art 1 NW_27499 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dem in Mülheim (Ruhr) am 9. September 1957 unterzeichneten Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)