Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland
Bekanntmachung des Abkommens über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der …§ 4
Stand: 26.08.2026
Das Land Berlin verpflichtet sich, mit Inkrafttreten dieses Abkommens in die mit den Bediensteten des Sekretariats bestehenden Dienstverhältnisse einzutreten.