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§ 4 NW_27483 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land Berlin verpflichtet sich, mit Inkrafttreten dieses Abkommens in die mit den Bediensteten des Sekretariats bestehenden Dienstverhältnisse einzutreten.