Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Bekanntmachung des Abkommens über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Plenum der Kultusminister-Konferenz stellt jährlich den Entwurf des Haushaltsvoranschlages des Sekretariats auf. Er bedarf der Zustimmung der Finanzminister der Länder mit Zweidrittelmehrheit.

§ 1 § 3