Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26. August 1993

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Dezember 1993

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1993 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Verwaltungsabkommen über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26. August 1993 zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Verwaltungsabkommen

über die Forschung auf dem Gebiet

des Brandschutz- und Feuerwehrwesens

vom 26. August 1993

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (nachfolgend Länder) schließen, um die wissenschaftliche und anwendungsorientierte Forschung einschließlich der aufgabenbezogenen Auswertung und Umsetzung vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens zu fördern, den technischen Fortschritt zu nutzen, insbesondere den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung den zunehmenden Brand- und Umweltgefahren anzupassen und in- und ausländische fachliche Erkenntnisse auszuwerten, folgendes Verwaltungsabkommen:

§ 1