Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26. August 1993
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Forschung auf dem Gebiet des …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 19. Dezember 1993
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1993 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Verwaltungsabkommen über die Forschung auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens vom 26. August 1993 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Verwaltungsabkommen
über die Forschung auf dem Gebiet
des Brandschutz- und Feuerwehrwesens
vom 26. August 1993
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (nachfolgend Länder) schließen, um die wissenschaftliche und anwendungsorientierte Forschung einschließlich der aufgabenbezogenen Auswertung und Umsetzung vorhandener wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet des Brandschutz- und Feuerwehrwesens zu fördern, den technischen Fortschritt zu nutzen, insbesondere den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung den zunehmenden Brand- und Umweltgefahren anzupassen und in- und ausländische fachliche Erkenntnisse auszuwerten, folgendes Verwaltungsabkommen: