Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei …Anlage 1 Anlage zu Artikel 6
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 1 Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.