Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei …

Anlage 1 Anlage zu Artikel 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Anlage 1 Bekanntmachung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei … liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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Art 7