Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung einer Deponie in der Gemarkung Bentheim, Flur 12, Flurstück 1, Niedersachsen, und in der Gemarkung Ochtrup, Flur 12, Flurstück 1, Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 1. Dezember 1976
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 20. Oktober 1976 die Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung einer Deponie in Bentheim geschlossen.
Zuständigkeitsvereinbarung
für die Planfeststellung und Überwachung
einer Deponie in Bentheim
Zwischen
dem Land Niedersachsen, dieses vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Hannover,
und
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Düsseldorf,
wird gemäß § Abs. 8 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abfallbeseitigungsgesetz (Nds. AG AbfG) vom 9. April 1973 (Nieders. GVBl. S. 109) und § 17 Abs. 6 Satz 3 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 18. Dezember 1973 (GV. NW. S. 562), geändert durch Gesetz vom 18. März 1975 (GV. NW. 232), vereinbart: