Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung einer Deponie in der Gemarkung Bentheim, Flur 12, Flurstück 1, Niedersachsen, und in der Gemarkung Ochtrup, Flur 12, Flurstück 1, Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 1. Dezember 1976

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 20. Oktober 1976 die Zuständigkeitsvereinbarung für die Planfeststellung und Überwachung einer Deponie in Bentheim geschlossen.

Zuständigkeitsvereinbarung

für die Planfeststellung und Überwachung

einer Deponie in Bentheim

Zwischen

dem Land Niedersachsen, dieses vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Hannover,

und

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Düsseldorf,

wird gemäß § Abs. 8 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abfallbeseitigungsgesetz (Nds. AG AbfG) vom 9. April 1973 (Nieders. GVBl. S. 109) und § 17 Abs. 6 Satz 3 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 18. Dezember 1973 (GV. NW. S. 562), geändert durch Gesetz vom 18. März 1975 (GV. NW. 232), vereinbart:

§ 1