Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die …

Art 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Polizeivollzugsbeamten, die in einem anderen Land Amtshandlungen vornehmen, haben die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbeamten dieses Landes.

Art 1 Art 3