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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 71
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/71#abs-1 (1) Entscheidungen, an denen der Personalrat beteiligt war, führt die Dienststelle durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/71#abs-2 (2) Wird eine Maßnahme, der der Personalrat zugestimmt hat, von der Dienststelle nicht unverzüglich durchgeführt, so hat diese den Personalrat unter Angabe von Gründen zu unterrichten.
Dritter Abschnitt
Beteiligungspflichtige Angelegenheiten
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 71 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 11.09.2019 – 3d A 2395/17.OZitiert von 8
- VG Düsseldorf, 11.05.2017 – 40 L 1742/17.PVLZitiert von 2
- OVG NRW, 29.06.2012 – 20 A 654/11.PVLZitiert von 2
- VG Münster, 14.08.2008 – 22 K 620/08.PVLZitiert von 2
- OVG NRW, 20.03.1997 – 1 A 3677/93.PVLZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.