Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 54
Stand: 26.08.2026
In Dienststellen mit in der Regel mindestens fünf zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wahlberechtigten Beschäftigten werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gebildet.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 54 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Köln, 17.11.2008 – 2 TaBV 63/08Zitiert von 1
- OVG NRW, 06.08.2002 – 1 E 141/02.PVLZitiert von 3
- OVG NRW, 20.05.1998 – 1 A 2107/96.PVL
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.