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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 32
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/32#abs-1 (1) Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder der Mehrheit einer Gruppe des Personalrats können Beauftragte einer im Personalrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/32#abs-2 (2) Der Personalrat kann beschließen, daß beauftragte Mitglieder der Stufenvertretungen, diebei übergeordneten Dienststellen bestehen, sowie des Gesamtpersonalrats berechtigt sind, mit beratender Stimme an seinen Sitzungen teilzunehmen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 32 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 02.11.2009 – 34 K 6530/08.PVL
- VG Arnsberg, 31.07.2008 – 20 K 1860/08.PVLZitiert von 2
- VG Arnsberg, 12.06.2008 – 20 L 390/08.PVLZitiert von 3
- OVG NRW, 10.11.2005 – 1 A 1264/05.PVLZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.