Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / 1. FRG
1. FRGArt 32 Neubekanntmachungdes Gesetzes zur Neuregelungder Wohnungsbauförderung
Stand: 26.08.2026
Der Innenminister wird ermächtigt, das Gesetz zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung unter der Bezeichnung ,,Wohnungsbauförderungsgesetz" in der sich aus Artikel 3 dieses Gesetzes ergebenden Fassung bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu berichtigen.