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Art 32 NW_27240 (Nordrhein-Westfalen) — Neubekanntmachungdes Gesetzes zur Neuregelungder Wohnungsbauförderung

1. FRG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Innenminister wird ermächtigt, das Gesetz zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung unter der Bezeichnung ,,Wohnungsbauförderungsgesetz" in der sich aus Artikel 3 dieses Gesetzes ergebenden Fassung bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu berichtigen.