Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / 1. FRG
1. FRGArt 1 bis 27
Stand: 26.08.2026
Für Art 1 1. FRG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.