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Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des …

§ 2 Gemeinnützigkeit

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/2#abs-1 (1) Die Klinik verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/2#abs-2 (2) Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/2#abs-3 (3) Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen an den Landschaftsverband.

§ 1 § 3