Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des Landschaftsverbandes Rheinland
Bekanntmachung der Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Landeskliniken des …§ 2 Gemeinnützigkeit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/2#abs-1 (1) Die Klinik verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/2#abs-2 (2) Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27234/2#abs-3 (3) Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen an den Landschaftsverband.