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KrO NRW

§ 13 Siegel, Wappen und Flaggen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27227/13#abs-1 (1) Die Kreise führen Dienstsiegel.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27227/13#abs-2 (2) Die Kreise führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27227/13#abs-3 (3) Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung.

2. Teil

Kreisgebiet

§ 12 § 14