Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KrO NRW
KrO NRW§ 13 Siegel, Wappen und Flaggen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27227/13#abs-1 (1) Die Kreise führen Dienstsiegel.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27227/13#abs-2 (2) Die Kreise führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27227/13#abs-3 (3) Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung.
2. Teil
Kreisgebiet