Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wesseling-Gesetz
Wesseling-Gesetz§ 3
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27221/3#abs-1 (1) Der Kreistag des Erftkreises wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27221/3#abs-2 (2) Das Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Köln ist unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf der Grundlage des sich nach diesem Gesetz ergebenden Gebietsstandes in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes neu festzustellen.