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Sauerland/Paderborn-Gesetz

§ 35

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/35#abs-1 (1) Die Städte Borgentreich und Borgholz und die Gemeinden Bühne, Drankhausen, Großeneder, Körbecke, Lütgeneder, Manrode, Muddenhagen, Natingen, Natzungen und Rösebeck werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borgentreich und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/35#abs-2 (2) Das Amt Borgentreich wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Borgentreich.

II. Abschnitt

Gebietsänderungen im Bereich der Kreise

§ 34 § 36