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§ 35 NW_27219 (Nordrhein-Westfalen)

Sauerland/Paderborn-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Städte Borgentreich und Borgholz und die Gemeinden Bühne, Drankhausen, Großeneder, Körbecke, Lütgeneder, Manrode, Muddenhagen, Natingen, Natzungen und Rösebeck werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borgentreich und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Borgentreich wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Borgentreich.

II. Abschnitt

Gebietsänderungen im Bereich der Kreise