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Sauerland/Paderborn-Gesetz

§ 32

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/32#abs-1 (1) Die Städte Peckelsheim und Willebadessen und die Gemeinden Altenheerse, Borlinghausen, Eissen, Engar, Fölsen, Helmern (Amt Peckelsheim), Ikenhausen, Löwen, Niesen, Schweckhausen und Willegassen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Willebadessen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27219/32#abs-2 (2) Die Ämter Dringenberg-Gehrden und Peckelsheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Willebadessen.

§ 31 § 33