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§ 32 NW_27219 (Nordrhein-Westfalen)

Sauerland/Paderborn-Gesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Städte Peckelsheim und Willebadessen und die Gemeinden Altenheerse, Borlinghausen, Eissen, Engar, Fölsen, Helmern (Amt Peckelsheim), Ikenhausen, Löwen, Niesen, Schweckhausen und Willegassen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Willebadessen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Die Ämter Dringenberg-Gehrden und Peckelsheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Willebadessen.